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Anlagenzubehör: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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Aktuelle Version vom 27. Juni 2017, 15:57 Uhr

Begriffsnummer

0.2.7

Definition

Gesamtheit aller Teile einer Anlage - neben den anlagenspezifischen Bauwerken und Einrichtungen - mit einer bestimmten Eigenfunktion, die unter anderen Verhältnissen auch selbständige Objekte oder Teil einer anderen Anlage sein können.

Beispiele

Beispiele: Einrichtungen für die Sicherung und Erleichterung des Schiffsverkehrs, Hochbauten, Landverkehrseinrichtungen.

Zusätzliche Erläuterung