Anlagenzubehör: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2017, 15:57 Uhr
Begriffsnummer
0.2.7
Definition
Gesamtheit aller Teile einer Anlage - neben den anlagenspezifischen Bauwerken und Einrichtungen - mit einer bestimmten Eigenfunktion, die unter anderen Verhältnissen auch selbständige Objekte oder Teil einer anderen Anlage sein können.
Beispiele
Beispiele: Einrichtungen für die Sicherung und Erleichterung des Schiffsverkehrs, Hochbauten, Landverkehrseinrichtungen.