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Liegehafen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:27 Uhr

Begriffsnummer

3.2.10

Definition

Hafen, zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Hierzu zählen auch Bootshäfen, Motorboothäfen, Sportboothäfen.