Liegehafen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:27 Uhr
Begriffsnummer
3.2.10
Definition
Hafen, zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Hierzu zählen auch Bootshäfen, Motorboothäfen, Sportboothäfen.