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Schwimmende Anlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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Aktuelle Version vom 27. Juni 2017, 15:57 Uhr

Begriffsnummer

0.2.5

Definition

Ganz oder teilweise aus schwimmfähigen Körpern bestehende Anlage, die in der Regel nicht zur Fortbewegung im Wasser bestimmt und deshalb ortsgebunden ist (vgl. BinSchStrO, SeeSchStrO).

Beispiele

Beispiele: Landebrücke, Bootshaus, schwimmendes Schifffahrtszeichen, schwimmende Badeanstalt, schwimmende Gaststätte, Schwimmdock.

Zusätzliche Erläuterung

Schifffahrtspolizeilich gelten schwimmende Anlagen im Falle der Überführung als Wasserfahrzeuge.