Kanalbrücke: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2017, 15:59 Uhr
nicht: Kanalüberführung
Begriffsnummer
1.1.15
Definition
Brückenbauwerk zum Überführen eines Schifffahrtskanals oder Schleusenkanals über andere Gewässer, Verkehrswege oder Geländeeinschnitte (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Die Tragkonstruktion kann auch ein U-Rahmen sein. Im Unterschied zur Unterführung und zum Durchlass bildet bei der Kanalbrücke die Tragkonstruktion selbst das Gewässerbett.