Unselbständiges Objekt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Juni 2017, 15:57 Uhr
Begriffsnummer
0.1.3
Definition
Teil eines selbständigen Objektes.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Unselbständige Objekte heißen vielfach "Einrichtungen", besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage (Teil IV, Bl. 9/23: 311.513), Lichtsignalanlage am Oberrhein.