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Unselbständiges Objekt

Aus BAWiki

Definition

Teil eines selbständigen Objektes. Unselbständige Objekte heißen vielfach „Einrichtungen“, besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage, Lichtsignalanlage am Oberrhein.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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