Unselbständiges Objekt
Aus BAWiki
Definition
Teil eines selbständigen Objektes. Unselbständige Objekte heißen vielfach „Einrichtungen“, besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage, Lichtsignalanlage am Oberrhein.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005