Ufernahes Sicherungsbauwerk
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Definition
Bauwerk im Uferbereich eines Gewässerbettes, das neben der Funktion als Ufersicherung zusätzlich der Sicherung von baulichen Anlagen (z.B. Straßen, Gebäuden, Kranbahnen) dient. Ufernahe Sicherungsbauwerke dienen dazu, Lasten abzufangen, die durch besondere Nutzungen (z. B. Straßen, Gebäude, Kranbahnen u. dgl.) in Ufernähe eingetragen werden.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005