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Sicherheitstor

Aus BAWiki

Definition

Bauwerk zum Abschließen von Strecken eines Schifffahrtskanals, um bei Schäden das Auslaufen einer gesamten Kanalhaltung zu verhindern und das Überfluten des umliegenden Geländes zu mindern. Das Sicherheitstor (und auch das Hochwassersperrtor) können auch der Trockenlegung einer Kanalstrecke dienen bei Havarien, Schäden oder Inspektionen. Dem gleichen Zweck dient ein Kanalnotverschluss, gebildet durch eingesetzte Balken an baulich vorbereiteten Uferstellen.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links

http://www.schiffundtechnik.com/lexikon/s/sicherheitstor.html (abgerufen am 17.03.2017)


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