Schwimmende Anlage
Aus BAWiki
Definition
Ganz oder teilweise aus schwimmfähigen Körpern bestehende Anlage, die in der Regel nicht zur Fortbewegung im Wasser bestimmt und deshalb ortsgebunden ist.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005