Landradaranlage
Aus BAWiki
Definition
Ortsgebundene Funkanlage zur Ortung von festen und schwimmenden Objekten als passive Ziele in einem begrenzten Abschnitt einer Seeschifffahrtsstraße mittels Radarechobildern.; Ortsfunkanlage, die im Radarband arbeitet, zur Ortung von Objekten in einem begrenzten Wasserstraßenabschnitt.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005; DIN 4054