Küstenschutz
Aus BAWiki
Definition
Gesamtheit baulicher Maßnahmen zum Schutz der Küsten des Festlandes und der Inseln im Meer vor den zerstörenden Einwirkungen (Strömung, Wellen, Brandung, Eis) des Meeres. Beim aktiven Küstenschutz soll der Wirkungsbereich der Zerstörungskräfte von der Küste weg möglichst weit seewärts verlagert werden, z. B. durch Sandaufspülungen, Strombuhnen, Unterwasserbuhnen. Beim passiven Küstenschutz werden die Angriffskräfte des Meeres unmittelbar an der Küste abgewehrt, z. B. durch Uferdeckwerke, Strandbuhnen, Dünendeckwerke, Strandmauer.?
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4047-2; Kleines Küstenlexikon, Lüders, Karl / Luck, Günter, Verlagsbuchhandlung August Lax, Hildesheim, 1976