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Küstenmeer

Aus BAWiki

Definition

Teil des Küstengewässers zwischen der Basislinie, d.i. in der Nordsee die Linie der niedrigsten astronomischen Gezeit (Lowest Astronomical Tide - LAT), in der Ostsee die Linie des Mittleren Niedrigwasserstandes (MNW) entlang der Festlandküste - bei einer vorgelagerten Inselkette entlang den Inselküsten und der Verbindungslinie zwischen festgelegten Punkten zur Begradigung zwischen den Inseln und vor Buchtenküsten - einerseits und der Hoheitsgrenze als der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres andererseits. Zum Küstenmeer der Nordsee gehört auch die außerhalb der Hoheitsgrenze nördlich der Insel Langeoog bestehende Tiefwasserreede.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, 2009; Wasserstraßengesetz (WaStrG), Bundeswasserstraßengesetz von 1968, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, 2015; Seerechtsübereinkommen (SRÜ)

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