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Gebrauchstauglichkeit

Aus BAWiki

Definition

Die Gebrauchstauglichkeit ist die Fähigkeit des Tragwerks und seiner Teile, die planmäßige Nutzung entsprechend festgelegten Bedingungen zu ermöglichen. Dazu zählt auch die Betriebssicherheit. Bei fehlender Gebrauchstauglichkeit kann die Anlage nicht entsprechend ihrer Funktion verwendet werden.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

VV-WSV 2101 Bauwerksinspektion;Merkblatt "Schadensklassifizierung an Verkehrswasserbauwerken (MSV)"

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links

https://intranet.wsv.bvbs.bund.de/fachinformationen/12_technik_wasserstrasseninfrastruktur_baw/01_bautechnik/vv_bautechnik/2101/archiv/vv-wsv-2101_2010_09.pdf http://vzb.baw.de/publikationen/merkblaetter/0/BAWMerkblatt_Schadensklassifizierung_Verkehrswasserbauwerke_MSV_2015.pdf


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