Dienstwohngebäude
Aus BAWiki
Definition
Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Dienstkräften in einer Dienstwohnung oder Bundesmietwohnung dient. Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienstwohn- und Dienstbürogebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005