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Dienstwohngebäude

Aus BAWiki

Definition

Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Dienstkräften in einer Dienstwohnung oder Bundesmietwohnung dient. Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienstwohn- und Dienstbürogebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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